7. Spezielle Teilnahmebedingungen aufgrund (temporärer) behördlicher/gesetzlicher Vorgaben:
In besonderen Fällen wie Epidemien/Pandemien (z.B. COVID-19) kann der Gesetzgeber Zusammenkünfte von Menschen einschränken bzw. Zusammenkünfte an Bedingungen knüpfen. Die Vorgaben/Bedingungen können vielfältig und unterschiedlich sein und sich - im Falle von Epidemien/Pandemien - in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen dynamisch verändern. (z.B. Maskenpflicht, Mindestabstand, Testnachweise, usw). Auftraggeber (Teilnehmer) und Auftragnehmer (Veranstalter) sind an diese Vorgaben gebunden. Der Auftraggeber stimmt bei Anmeldung/Buchung bzw. Vertragsabschluss der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu. Kann oder will ein Auftraggeber (Teilnehmer) die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, ist somit eine Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung ausgeschlossen und der Teilnehmer kann eine bereits getätigte Buchung/Anmeldung stornieren. Je nach Veranstaltungs- und Stornierungszeitpunkt können unter Umständen Gebühren entstehen. Es entstehen keine Gebühren, wenn die jüngsten gesetzlichen Vorgaben, aufgrund dieser ein Teilnehmer nicht teilnehmen kann/will zum Buchungszeitpunkt öffentlich noch nicht bekannt waren und die öffentliche Bekanntgabe des Inkrafttretens dieser Vorgaben erst 5 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Während Epidemie-/Pandemiephasen obliegt es dem Auftraggeber (Teilnehmer), sich rechtzeitig über die jeweils aktuellen bzw. gültigen Verordnungen und damit verbundenen Vorgaben zur Teilnahme an Veranstaltungen zu informieren. Der Auftragnehmer (Veranstalter) kann aus Kulanz spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn alle Teilnehmer über die relevanten behördlichen Bedingungen bzw. Vorgaben informieren.
Sollte ein Teilnehmer sich weigern, während der Veranstaltung die Vorgaben einzuhalten oder kann unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn geforderte Bedingungen (wie z.B. Nachweise) nicht erfüllen, so wird er unverzüglich von der Veranstaltung ausgeschlossen. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung oder Ersatzleistung.
8. Bei Exkursionen/Wanderungen gilt:
-Festes Schuhwerk ist Voraussetzung. Idealerweise Wander- oder Trekkingschuhe. Aber stabile u. geschlossene Turnschuhe sind auch möglich. Hier behält sich der Auftragnehmer vor, dass ggfs. Teilnehmer mit ungeeigneten Schuhen (z.B. Flip-Flops) von der Veranstaltung durch den Veranstaltungsleiter ausgeschlossen werden, um deren Gesundheit und den Ablauf der Veranstaltung nicht zu gefährden. Eine Kostenrückerstattung ist in solch einem Fall nicht möglich und es besteht auch kein Anspruch auf Ersatzteilnahme an einer anderen Veranstaltung.
-Es wird empfohlen, ausreichend Trinkflüssigkeit mitzuführen, besonders an warmen oder heißen Tagen. (Idealerweise Wasser, Saft-Schorle oder Kräutertee.) Bei Wanderungen bzw. Outdoor-Veranstaltungen von einer Dauer von mind. 4 Stunden gilt verpflichtend, dass jeder Teilnehmer mind. 500 ml Trinkflüssigkeit mit sich führt. (Nicht dazu zählen alkoholische Getränke.)
-Bei Veranstaltungen zu deren Inhalt unter anderem die Beobachtung bestimmter Tier- oder Pflanzenarten bzw. -gruppen gehört, kann aufgrund metereologischer/klimatischer Schwankungen oder sonstiger unvorhersehbarer Umwelteinflüsse nicht garantiert werden, dass diese Tiere oder Pflanzen auch tatsächlich gesehen werden. Die entsprechenden Termine wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund von persönlichen Erfahrungswerten und Beobachtungen der letzten Jahre festgelegt. Sollten die in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Arten nicht gesichtet werden, so besteht keinerlei Anspruch auf Preisminderung oder Ersatzleistung.
4. Konditionen ‘Botanische Exkursionsgruppe Kalkmagerrasen’
Abweichende oder ergänzende Vertragsvereinbaren zu dieser Veranstaltung:
a) Teilnahme / Zustandekommen des Kurses
-Mindestanzahl Teilnehmer: 4. Max Anzahl Teilnehmer: 6
-Sollte bis zum Anmeldeschluss die Mindestanzahl an Teilnnehmern nicht erreicht sein, wird der Kurs abgesagt. Eine entsprechende Info erfolgt dann per E-Mail an die bis dahin angemeldeten Teilnehmer. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Bereits geleistete Zahlungen werden per Überweisung binnen einer Woche nach Absage zurück erstattet.
-Sollte ein Teilnehmer an einer Exkursion nicht teilnehmen können, egal aus welchen Gründen, so bestehen keinerlei Ansprüche auf Preisminderung oder Ersatzleistung. Nach entsprechender Ankündigung kann eine Ersatzperson in dessen Namen an der Veranstaltung teilnehmen.
b) Buchung
-Der Kurs ist nur als Gesamtkurs für einzelne (natürliche) Personen buchbar.
-Jeder Teilnehmer muss sich selbst über das Online-Formular für den Kurs anmelden. Das heißt, dass Interessenten sich nicht über Dritte anmelden lassen können (wie z.B. bei den Kräuterwanderungen.)
-Die Teilnahme für nur einzelne Exkursionstage mit anteilmäßiger Bezahlung ist nicht möglich.
Ausnahme: Wenn nach Kursbeginn der Kurs noch nicht voll belegt ist, können Interessenten auch später dem Kurs beitreten oder nur an einzelnen Exkursionstagen teilnehmen mit entsprechend anteilmäßiger Bezahlung. Hierzu bitte vorab anfragen.
c) Zahlung
-Der volle Betrag ist binnen 7 Tage nach Anmeldung per Überweisung auf das in der Bestätigung genannte Konto zu zahlen. Alternativ ist innerhalb dieser Frist auch eine Anzahlung von mindestens 50% des Gesamtbetrags möglich. Der Restbetrag ist bis spätestens 10 Tage vor Anmeldeschluss zu zahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 10 Tage vor Anmeldeschluss, so ist der Gesamtbetrag sofort bzw. max 1 Tag nach Buchung zu überweisen.
-Erst mit dem Zahlungseingang nach erfolger Buchung gilt der Teilnehmerplatz als verbindlich gesichert. Bei mehreren Buchungen im gleichen Zeitraum entscheidet die Reihenfolge des Zahlungseingangs über die Teilnahme am Kurs.
Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Kursgebühr per Gutschein voll oder anteilmäßig zu zahlen. Je nachdem wie hoch der Wert des Gutscheins ist. Sollte der Wert des Gutschein nur einen Teil der Kursgebühren abdecken, so ist darauf zu achten, dass nach erfolgter Kursbuchung ein etwaiger Differenzbetrag zum Mindestanzahlungswert auch binnen 7 Tage nach Buchung bzw. innerhalb der oben genannten Fristen überwiesen werden muss.
d) Rücktritt (Stornierung durch den Teilnehmer)
-Bei jedem Rücktritt werden € 15,- Bearbeitungsgebühren berechnet. Im Fall einer Rückzahlung bereits gezahlter Kursgebühren wird der Betrag in Abzug gebracht.
-Ausfallkosten gemäß folgender Fristen:
Rücktritt nach Anmeldeschluss: 100 % der Gesamtgebühren
Rücktritt ab 14 Tagen vor Anmeldeschluss: 80 % der Gesamtgebühren
Rücktritt ab 28 Tagen vor Anmeldeschluss: 50 % der Gesamtgebühren
Rücktritt ab 42 Tagen vor Anmeldeschluss: 30 % der Gesamtgebühren
Rücktritt früher als 42 Tage vor Anmeldeschluss: ohne Kosten
-Die entstandenen Ausfallkosten gem. der aufgeführten Sätze sind bzw. die Differenz zu einer bereits geleisteten Anzahlung ist unmittelbar nach der Rücktrittserklärung zu überweisen.
-Sollte die bereits geleistete Zahlung der Kursgebühr höher als die Ausfallkosten sein, wird der Differenzbetrag spätestens 3 Tage nach Rücktrittserklärung per Überweisung zurück erstattet. (Hierzu ist die Bekanntgabe der entsprechenden Bankverbindung erforderlich.)
e) Durchführung / Absage (Ausfall) /Ersatz
Ergänzend zu den Punkten 2.e und 3.1 der AGBs gelten hier im Speziellen folgende Vereinbarungen:
-Die Exkursionen finden nicht grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Abgesehen von den aufgeführten Extremwettersituationen und anderen Ereignissen kann unter Umständen eine Exkursion auch unter folgenden Bedingungen kurzfristig abgesagt werden:
'Normaler’ Regen (Für die Zielsetzung und Durchführbarkeit ist weitestgehend niederschlagfreies Wetter erforderlich.)
Hohe Temperaturen: Wenn laut Wetterdienst um 08.00 h am Veranstaltungstag für ab 12.00 h mittags mindestens + 40 ° C im Schatten vorher gesagt werden.
Die entsprechende Einschätzung erfolgt durch den Kursleiter. Das Prozedere bei einer Absage ist in Punkt 2.e geregelt.
-Sollte es zu einer Absage (aus jeglichen Gründen) einer Exkursion kommen, so wird der Veranstalter einen zeitnahen Ersatztermin in Absprache mit den Teilnehmern festlegen, sodass dadurch dann die Gesamtleistung von allen Exkursiontagen erbracht wird. (Eine Preisminderung oder andere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.) Bei der Festlegung des Ersatztermins gilt das Solidaritäts- bzw. einfache Mehrheitsprinzip: Wenn mindestens 50 % der Teilnehmer einem vorgeschlagenen Ersatztermin zustimmen, so wird dieser entsprechend festgelegt. Darüber hinaus folgen keine weiteren Ersatztermine. Sollte ein Teilnehmer an einem Ersatztermin nicht teilnehmen können, ist auch hier eine Preisminderung nicht möglich.
5. Konditionen Botanik-und Kräuterausbildung: ‘Einführung in die Welt der Kräuter’
Abweichende oder ergänzende Vertragsvereinbaren zu dieser Veranstaltung:
a) Teilnahme / Zustandekommen des Kurses
-Mindestanzahl Teilnehmer: 4. Max Anzahl Teilnehmer: 8
-Sollte bis zum Anmeldeschluss die Mindestanzahl an Teilnnehmern nicht erreicht sein, wird der Kurs abgesagt. Eine entsprechende Info erfolgt dann per E-Mail an die bis dahin angemeldeten Teilnehmer. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Bereits geleistete Zahlungen werden per Überweisung binnen einer Woche nach Absage zurück erstattet.
-Sollte ein Teilnehmer an einem Unterrichtstag gänzlich oder teilweise nicht teilnehmen können, egal aus welchen Gründen, so bestehen keinerlei Ansprüche auf Preisminderung oder Ersatzleistung.
b) Buchung
-Der Kurs ist nur als Gesamtkurs für einzelne (natürliche) Personen buchbar.
-Jeder Teilnehmer muss sich selbst über das Online-Formular für den Kurs anmelden. Das heißt, dass Interessenten sich nicht über Dritte anmelden lassen können (wie z.B. bei den Kräuterwanderungen.)
-Die Teilnahme für nur einzelne Unterrichtstage oder -blöcke mit anteilmäßiger Bezahlung ist nicht möglich.
Ausnahme: Wenn nach Kursbeginn der Kurs noch nicht voll belegt ist, können Interessenten unter bestimmten Voraussetzungen auch später dem Kurs beitreten oder nur an einzelnen Unterrichtsstagen teilnehmen mit entsprechend anteilmäßiger Bezahlung. Hierzu bitte vorab anfragen.
c) Zahlung
-Der volle Betrag ist binnen 7 Tage nach Anmeldung per Überweisung auf das in der Bestätigung genannte Konto zu zahlen. Alternativ ist innerhalb dieser Frist auch eine Anzahlung von mindestens 50% des Gesamtbetrags möglich. Der Restbetrag ist bis spätestens 10 Tage vor Anmeldeschluss zu zahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 10 Tage vor Anmeldeschluss, so ist der Gesamtbetrag sofort bzw. max 1 Tag nach Buchung zu überweisen.
-Erst mit dem Zahlungseingang nach erfolger Buchung gilt der Teilnehmerplatz als verbindlich gesichert. Bei mehreren Buchungen im gleichen Zeitraum entscheidet die Reihenfolge des Zahlungseingangs über die Teilnahme am Kurs.
-Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Kursgebühr per Gutschein voll oder anteilmäßig zu zahlen. Je nachdem wie hoch der Wert des Gutscheins ist. Sollte der Wert des Gutschein nur einen Teil der Kursgebühren abdecken, so ist darauf zu achten, dass nach erfolgter Kursbuchung ein etwaiger Differenzbetrag zum Mindestanzahlungswert auch binnen 7 Tage nach Buchung bzw. innerhalb der oben genannten Fristen überwiesen werden muss.
d) Rücktritt (Stornierung durch den Teilnehmer)
-Bei jedem Rücktritt werden € 15,- Bearbeitungsgebühren berechnet. Im Fall einer Rückzahlung bereits gezahlter Kursgebühren wird der Betrag in Abzug gebracht.
-Ausfallkosten gemäß folgender Fristen:
Rücktritt nach Anmeldeschluss: 100 % der Gesamtgebühren
Rücktritt ab 14 Tagen vor Anmeldeschluss: 80 % der Gesamtgebühren
Rücktritt ab 28 Tagen vor Anmeldeschluss: 50 % der Gesamtgebühren
Rücktritt ab 42 Tagen vor Anmeldeschluss: 30 % der Gesamtgebühren
Rücktritt früher als 42 Tage vor Anmeldeschluss: ohne Kosten
-Die entstandenen Ausfallkosten gem. der aufgeführten Sätze sind bzw. die Differenz zu einer bereits geleisteten Anzahlung ist unmittelbar nach der Rücktrittserklärung zu überweisen.
-Sollte die bereits geleistete Zahlung der Kursgebühr höher als die Ausfallkosten sein, wird der Differenzbetrag spätestens 3 Tage nach Rücktrittserklärung per Überweisung zurück erstattet. (Hierzu ist die Bekanntgabe der entsprechenden Bankverbindung erforderlich.)
e) Durchführung / Absage (Ausfall) /Ersatz
Ergänzend zu den Punkten 2.e und 3.1 der AGBs gelten hier im Speziellen folgende Vereinbarungen:
-Exkursionen, die Bestandteil von Unterrichtstagen bzw. die Basis des Unterrichts sind, finden nicht grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Abgesehen von den aufgeführten Extremwettersituationen und anderen Ereignissen kann unter Umständen ein Unterrichtstag bzw. eine Exkursion auch unter folgenden Bedingungen kurzfristig abgesagt werden:
‘Normaler’ Regen bzw. Dauerregen (Für Durchführbarkeit, Zielsetzung und Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist weitestgehend niederschlagfreies Wetter erforderlich.)
Hohe Temperaturen: Wenn laut Wetterdienst um 08.00 h am Veranstaltungstag für ab 12.00 h mittags mindestens + 40 ° C im Schatten vorher gesagt werden.
Die entsprechende Einschätzung erfolgt durch den Kursleiter. Das Prozedere bei einer Absage ist in Punkt 2.e geregelt.
-Um den wetterbedingten Ausfall von Unterricht am betroffenen Unterrichts-/Exkursionstag zu vermeiden, ist der Veranstalter stets bemüht, einen Ersatzunterricht mit weitestgehend gleichwertigen Inhalten in geschlossenen Räumlichkeiten anzubieten. (Das wird in der Regel der Raum des ersten Unterrichtstages sein.) Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Indoor-Ersatzunterricht wird nur statt finden, wenn dieser aus Sicht des Kursleiters unter den vorhandenen Bedingungen zumindest einen Teil der Ausbildungsinhalte und Ziele vermitteln kann.
-Sollte es doch zu einer Absage (aus jeglichen Gründen) einer Exkursion bzw. Outdoor-Unterrichts kommen, so wird der Veranstalter einen zeitnahen Ersatztermin in Absprache mit den Teilnehmern festlegen, sodass dadurch dann die Gesamtleistung von allen Unterrichtseinheiten erbracht wird. (Eine Preisminderung oder andere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.) Bei der Festlegung des Ersatztermins gilt das Solidaritäts- bzw.einfache Mehrheitsprinzip: Wenn mindestens 50 % der Teilnehmer einem vorgeschlagenen Ersatztermin zustimmen, so wird dieser entsprechend festgelegt. Darüber hinaus folgen keine weiteren Ersatztermine. Sollte ein Teilnehmer an einem Ersatztermin nicht teilnehmen können, so bestehen auch hier kleinerlei Ansprüche auf Preisminderung der Kursgebühr oder Ersatzleistungen.
6. Datenschutz
1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Nutzungsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Anbieter/Seitenbetreiber/Auftragnehmer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungs-/Vertrags-Verhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages. Weiterführende Infos siehe Datenschutz.
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7. Haftungsausschluss
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen und Beratungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung der Teilnehmer.
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8. Schlussbestimmungen
1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist Mannheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.